ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hollywood Super Bowling München


(Stand: Oktober 2025)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Reservierungen, Buchungen und Angebote der Hollywood Super Bowling München (nachfolgend „Betreiber“) gegenüber Gästen und Vertragspartnern. Mit Betreten der Anlage, Abschluss einer Reservierung oder Zahlung erklärt der Gast sein Einverständnis mit diesen AGB.

2. Verhalten, Sicherheit und Haftung
1. Die Sicherheit und das respektvolle Miteinander aller Gäste haben oberste Priorität. Jeder Gast verpflichtet sich zu einem rücksichtsvollen und ordnungsgemäßen Verhalten innerhalb der Anlage.
2. Das Betreten der Bahnen jenseits der Foullinie ist ausschließlich dem Personal gestattet. Es besteht Rutsch- und Verletzungsgefahr. Eine Haftung des Betreibers für Unfälle oder Verletzungen, die durch Missachtung dieser Regel entstehen, ist ausgeschlossen.
3. Das Spielen ist ausschließlich in Bowlingschuhen gestattet. Diese dürfen das Gebäude nicht verlassen.
4. Das Greifen in oder Auflegen von Gegenständen auf den Ballrücklauf ist untersagt. Maximal zehn Bowlingbälle dürfen sich gleichzeitig auf dem Rücklauf einer Doppelbahn befinden.
5. Das Mitbringen und Spielen mit eigenen Bowlingbällen erfolgt auf eigenes Risiko.
6. Eine Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
7. Für Garderobe, Wertgegenstände und sonstige mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Gäste sind angehalten, ihre persönlichen Sachen selbst zu beaufsichtigen. Eine Haftung des Betreibers besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
8. Sobald alle Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr geworfen werden, da dies zu Beschädigungen der Maschinen führen kann. Bei Zuwiderhandlung besteht Haftungspflicht für entstandene Schäden.

3. Nutzung der Anlage und Reservierungen
1. Ein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Bahn besteht nicht. Die Vergabe erfolgt durch die Geschäftsleitung vor Ort.
2. Reservierte Bahnen müssen spätestens fünf Minuten nach vereinbartem Spielbeginn belegt sein; andernfalls kann die Bahn weitervergeben werden. Eine telefonische Mitteilung über Verspätung wahrt die Reservierung.
3. Nicht genutzte oder verspätet begonnene Reservierungen werden zu 100 % berechnet.
4. Bei Stornierungen von Gruppen- oder Firmenveranstaltungen gelten folgende Gebühren:
  - bis 15 Tage vor Termin: 0 %
  - bis 14 Tage vor Termin: 50 %
  - bis 48 Stunden vor Termin: 75 %.
  In Einzelfällen kann eine abweichende Regelung mit der Geschäftsleitung getroffen werden.
5. Reservierungen ab zwei Bahnen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail oder Fax. Erfolgt innerhalb von zwei Tagen keine Rückbestätigung, entfällt der Anspruch auf die Reservierung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Mietgebühr für Bahnen und Schuhe ist vollständig am Counter zu entrichten.
2. Speisen und Getränke sind beim Servicepersonal zu bezahlen. Der Betreiber akzeptiert keine 200- oder 500-Euro-Banknoten, es sei denn, der Gast legitimiert sich durch Vorlage eines Ausweises und übernimmt die Haftung für die Echtheit des Scheins.
3. Teilweise begonnene Spiele werden minutengenau oder framegenau abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Zeitbasis.

4.a Vorauszahlung
1. Bei Reservierungen mit einer geplanten Spieldauer von sechs Stunden oder länger ist eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Bowlingsumme erforderlich.
2. Die Vorauszahlung ist Bestandteil und Voraussetzung für das Zustandekommen einer verbindlichen Reservierung.
3. Geht die Vorauszahlung nicht innerhalb der vom Betreiber gesetzten Zahlungsfrist ein, erlischt die Vorreservierung automatisch. Der Betreiber ist in diesem Fall berechtigt, die betroffenen Bahnen ohne weitere Benachrichtigung oder Fristsetzung anderweitig zu vergeben.
4. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Kundinnen und Kunden, mit Ausnahme von Firmenkunden, für die gesonderte Zahlungsbedingungen vereinbart werden können.
5. Die Leihschuhe werden am Veranstaltungstag nach tatsächlicher Personenanzahl an der Rezeption nach dem Bowling abgerechnet.
6. Kommt es zwischen dem Zeitpunkt der Vorauszahlung und dem Veranstaltungstag zu einer geringfügigen Preisänderung gemäß Punkt 5 (Preisangaben und Preisänderungsvorbehalt), so gilt diese Regelung entsprechend.

5. Preisangaben und Preisänderungsvorbehalt
1. Alle auf der Website, in Preislisten oder in Angebots-E-Mails genannten Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise.
3. Der Betreiber behält sich vor, Preise im laufenden Betrieb aus sachlich gerechtfertigten Gründen geringfügig (bis 5 %) anzupassen, insbesondere bei Änderungen von Energie-, Personal- oder Lieferkosten. Solche geringfügigen Änderungen gelten nicht als Vertragsänderung.
4. Übersteigen Preisänderungen 5 % des ursprünglich bestätigten Preises oder betreffen sie bereits gebuchte Leistungen, werden Gäste unverzüglich informiert. In diesem Fall besteht das Recht, binnen 14 Tagen kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
5. Offensichtliche Eingabe- oder Rechenfehler können berichtigt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
6. Zusatzleistungen wie Leihschuhe, Speisen oder Getränke werden nach tatsächlicher Inanspruchnahme vor Ort berechnet.

6. Verhalten in der Anlage
1. Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Ausnahmen gelten nur nach vorheriger Anmeldung, z. B. für Kindergeburtstage. In diesem Fall dürfen Torten oder Kuchen, jedoch keine Snacks wie Chips oder Popcorn, mitgebracht werden.
2. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind unverzüglich dem Personal zu melden.
3. Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann der Betreiber vom Hausrecht Gebrauch machen.
4. Sichtlich angetrunkenen Gästen kann zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer Gäste das Bowlingspielen verwehrt werden.
5. Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

7. Hausrecht und Hygieneregeln
1. Der Betreiber ist berechtigt, Gästen den Zutritt oder Aufenthalt zu verweigern oder sie aus den Räumlichkeiten zu verweisen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder Anweisungen des Personals verstoßen oder den Betriebsablauf stören. Ein Anspruch auf Rückzahlung entrichteter Entgelte besteht in diesen Fällen nicht.
2. Gästen mit offensichtlichen Erkältungs-, Grippe- oder respiratorischen Symptomen kann der Zutritt verweigert werden. Gäste, die sich krank fühlen, werden gebeten, auf den Besuch zu verzichten.
3. Beim Betreten und Verlassen der Anlage wird empfohlen, die Hände zu desinfizieren. Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Husten- und Niesetikette.
4. Bowlingkugeln, Bahnen, Sitzplätze und Tische werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Zusätzlich werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt, damit Gäste bei Bedarf selbst desinfizieren können.

8. Jugendschutz und Aufsichtspflicht
1. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG):
  a) Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Anlage aufhalten.
  b) Jugendlichen von 14 bis 16 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
  c) Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren ist der Aufenthalt bis maximal 24 Uhr gestattet.
2. Der Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke richtet sich nach § 9 JuSchG:
  a) Bier, Wein und ähnliche Getränke werden nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben.
  b) Spirituosen, Liköre sowie alkoholhaltige Mischgetränke werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben.
3. Eltern und Begleitpersonen haben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Diese kann nicht auf das Personal der Hollywood Super Bowling München übertragen werden.

9. Datenschutz und Datenerfassung
Soweit gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Verordnungen (z. B. Pandemieauflagen) eine Erfassung von Gästedaten erfordern, sind die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Hollywood Super Bowling München, abrufbar unter www.hsb-muenchen.de/datenschutz.

10. Technische Störungen
Ein verspäteter Spielbeginn oder technische Störungen im Bahnbetrieb berechtigen nicht zur Minderung des Spielpreises. Die Geschäftsleitung kann im Einzelfall Kulanznachlässe gewähren.

11. Gutscheine
1. Gutscheine können nicht in Bargeld eingelöst werden.
2. Es gilt stets nur ein Gutschein pro Bahn und Person.
3. Gutscheine sind nicht kombinierbar; hiervon ausgenommen sind Geschenkgutscheine.

12. Änderung der AGB
Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten durch Aushang in der Anlage oder Veröffentlichung auf der Website bekannt gegeben.

13. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist der Ort der Bowlinganlage.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.